Was wir Ihnen bieten

§57a Pickerl

In Österreich gilt die 3-2-1 Regelung. Bei PKWs und Anhängern bis 3,5 Tonnen ist daher das erste Pickerl nach 3 Jahren der Erstzulassung vorgeschrieben, dann nach 2 weiteren Jahren und dann jährlich.

"Wir von KFZ-Bastarz sind Ihr Partner für das §57a-Pickerl"

Reparatur und Wartung

Bei allen möglichen Mängeln und Problemen mit Ihrem Fahrzeug steht Ihnen KFZ Bastarz mit Rat und Tat zur Seite.

Karosserie und Lackreparatur

Bei der Lackierung von KFZ-Teilen wird mit modernsten und präzisesten Methoden gearbeitet.

Ersatz- und Verschleißteile

KFZ Bastarz setzt beim Kauf von Ersatz- und Verschleißteilen auf hohe Qualität und ein möglichst gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.

Klimaservice

Jede einzelne Klimaanlage muss gewartet werden - wir kümmern uns um jegliche Art!

KFZ Bastarz
Amlacherweg 4
9800 Spittal an der Drau
Tel.: 04762 29 34
Fax: 04762 29 34-4
Email: kfz.bastarz@aon.at